Viele Nutzer möchten die Leistung ihres E-Bikes steigern, ohne sich unbedingt der Folgen solcher Änderungen bewusst zu sein.
Jeder Vorgang, der darauf abzielt, die Leistung eines Elektrofahrrads zu erhöhen, ist rechtlich illegal.
Die Idee mag zwar attraktiv und erschwinglich erscheinen, führt jedoch zu einer vorzeitigen Abnutzung Ihres Fahrrads sowie einem deutlich erhöhten Unfall- und Sturzrisiko. Daher haben wir diesen Artikel verfasst, um Verbraucher auf diese Praxis aufmerksam zu machen.

1. Rechtlicher Aspekt
Es ist unmöglich festzustellen, ob ein E-Bike entdrosselt wurde, ohne es zu testen. Im Falle eines Unfalls mit Personen- und/oder Sachschäden wird das Fahrrad jedoch einem Gutachter übergeben, der den Betrug feststellen kann.
Wird infolge dieses Unfalls ein Gerichtsverfahren eingeleitet, kann sich die Entdrosselung des E-Bikes gegen Sie wenden. Wenn Sie außerdem eine Versicherung für Ihr E-Bike abgeschlossen haben, erlischt deren Gültigkeit, sobald das Fahrrad entdrosselt wurde.

2. Vorzeitiger Verschleiß
Elektrofahrräder mit Tretunterstützung gelten als Fahrräder, sofern sie die folgenden technischen Kriterien erfüllen:
- Der Motor liefert keine Unterstützung mehr, sobald die Geschwindigkeit 25 km/h überschreitet
- Die Motorleistung muss unter 250 Watt liegen
Wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist es möglich, diese Grenzen bei einem E-Bike durch eine Änderung der Motoreinstellungen oder den Kauf eines Entdrosselungskits zu erhöhen. Aber Vorsicht: Diese Praxis ist illegal und setzt den Nutzer rechtlichen Risiken aus!
Durch die Entdrosselung wird ein E-Bike in ein nicht zugelassenes Kleinkraftrad umgewandelt, was rechtliche Sanktionen nach sich zieht, die wir später erläutern werden.
Das eigentliche Problem dieser Praxis ist jedoch die Gefährdung des Nutzers. Die Sicherheitselemente des Fahrrads (Bremsen, Federung …) sind nicht für höhere Belastungen ausgelegt und daher möglicherweise unwirksam.
Es ist entscheidend, die Ausstattung des Fahrrads an die Geschwindigkeit anzupassen. Je schneller das Fahrrad fährt, desto stärker müssen strategisch wichtige Bereiche (Räder, Gabel, Bremsen, Kette) ausgelegt sein. Ist dies nicht der Fall, riskieren Sie einen Sturz und Schäden an Ihrem Fahrrad.

3. Vorsicht beim Wiederverkauf!
Wenn Sie Käufer sind, sollten Sie wissen, dass sich feststellen lässt, ob das von Ihnen gewünschte Fahrrad entdrosselt wurde. Lassen Sie es einfach in einem autorisierten Geschäft begutachten. Das kostet Sie zwar einige Dutzend Euro, hilft Ihnen aber, unangenehme Überraschungen zu vermeiden …
Für Verkäufer: Die Entdrosselung wird im Hauptsteuergerät des Fahrrads gespeichert. Der Händler bzw. das Geschäft hat Zugriff auf die gesamte Fahrrad-Historie (Geschwindigkeit, Batteriezyklen, Temperatur …). Das Bosch-System ermöglicht beispielsweise eine solche Prüfung.
4. Erlöschen der Garantie
Selbstverständlich steht jedes entdrosselte Fahrzeug nicht mehr unter Garantie. Die Entdrosselung ist eine vom Hersteller verbotene Änderung und führt daher zum Erlöschen der Garantie durch Hersteller und Händler.
Im Falle eines Motordefekts, einer Überhitzung der Batterie oder des Bruchs eines Bauteils an Ihrem Fahrrad müssen Sie sämtliche Reparaturkosten selbst tragen. Zur Erinnerung: Die Entdrosselung beeinträchtigt in erster Linie Motor und Batterie, die beiden teuersten Komponenten eines E-Bikes.
5. Die möglichen Risiken
Für Nutzer:
Die Nichteinhaltung der für E-Bikes geltenden Vorschriften führt zu folgenden Sanktionen:
- Eine Geldstrafe von 750 € für die nicht erfolgte Meldung eines entdrosselten E-Bikes (durch die Entdrosselung wird das E-Bike zu einem nicht zugelassenen motorisierten Fahrzeug, das beim Innenministerium gemeldet werden muss, um zugelassen und versichert zu werden).
- Eine Geldstrafe von 7.500 € für die fehlende Zulassung des Fahrzeugs
- Eine Geldstrafe von 1.500 € für das Nichtvorlegen der Versicherung
Für Händler:
Der Verkauf oder die Vermietung eines nicht zugelassenen Kleinkraftrads führt zu:
- sechs Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 7.500 € für Privatpersonen
- zwei Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 30.000 € für Gewerbetreibende
Sie sind nun über die Gefahren der Entdrosselung informiert, die Sie hohen Sanktionen aussetzen kann. Die Vorschriften begrenzen die Tretunterstützung auf 25 km/h.
Wenn Sie in eine höhere Kategorie wechseln möchten, gibt es Speed-Bikes, die bis zu 45 km/h erreichen können. Sie sind erlaubt, unterliegen jedoch den Vorschriften für Kleinkrafträder und damit allen damit verbundenen Pflichten: Zulassung, Helm, Handschuhe, Versicherung, Einhaltung der Straßenverkehrsordnung …
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrrad kaufen, lassen Sie es von einem autorisierten Geschäft begutachten, damit Sie beruhigt sein können. Außerdem ist es für einen Händler völlig illegal, Ihnen ein entdrosseltes E-Bike zu verkaufen. Diese Praxis kann für ihn schwere rechtliche Konsequenzen haben.








