Heim / E-Bike-Gesetzgebung

Das Fahrrad von Garrett Miller entspricht voll und ganz den Erwartungen der europäischen Gesetzgebung in Bezug auf Elektrofahrräder.

Was das Gesetz sagt:

Die europäische Richtlinie 2002/24/EG legt die Kriterien fest, damit ein elektrisch unterstütztes Fahrrad auf öffentlichen Straßen fahren kann: 

  • Das Starten des Motors ist durch das Treten bedingt und muss unterbrochen werden, wenn Sie mit dem Treten aufhören. Es ist zulässig, eine Anfahrhilfe ohne Treten einzurichten, die jedoch 6 km/h nicht überschreiten darf.
  • Bei 25 km/h muss die Unterstützung abschalten. Allerdings kann das Fahrrad ohne Unterstützung durchaus schneller fahren.
  • Die Motorleistung sollte maximal 250 Watt betragen.

Erfüllt Ihr elektrisch unterstütztes Fahrrad eine dieser Eigenschaften nicht, fällt es in die Kategorie der Kleinkrafträder und bedarf einer besonderen Homologation.

Sie können jedoch auf Wunsch eine Versicherung abschließen. (Denken Sie auch darüber nach Subventionen)

Für minderjährige Kinder empfehlen wir die Nutzung unter Aufsicht eines Erwachsenen und das Tragen eines Helms. Aufmerksamkeit ! Das Tragen eines Helms ist für Kinder unter 12 Jahren obligatorisch, egal ob sie Fahrer oder Beifahrer sind.